Abwasser

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Allgemeine Daten

Nach dem mit der Stadt Wülfrath abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag vom 29.12.1998 berechnen die Stadtwerke Wülfrath GmbH die Kanalbenutzungsgebühren und ziehen diese für die Bürgermeisterin der Stadt Wülfrath ein. Grundlage für die Berechnung ist die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wülfrath in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen

Fragen zur Technik (Abwasserbehandlung, Kanalanschluss) beantwortet Ihnen gerne das Tiefbauamt der Stadt Wülfrath.

Fragen zur Gebührensatzung beantwortet Ihnen gerne das Steueramt der Stadt Wülfrath.

Klage

Die Stadtwerke Wülfrath GmbH berechnen und erheben die Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) im Auftrag der Bürgermeisterin der Stadt Wülfrath. Insoweit sind diese Rechnungen öffentlich-rechtliche Abgabenbescheide. Gegen die Festsetzung dieser Gebühren ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, zulässig. Die entsprechende Belehrung (Rechtsbehelfsbelehrung) hierzu ist auf der Rückseite des Bescheides abgedruckt.

Das bisherige Widerspruchsverfahren ist durch das Bürokratieabbaugesetz II ab dem 01.11.2007 abgeschafft worden. Gegen den Bescheid kann nunmehr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts  Klage erhoben werden.